Theres

Die Gemeinde Theres überlegt Klage einzureichen

15. November 2018

Von Ulrike Langer
Theres. Der Kampf um den Lärmschutz für die Horhäuser Bürger, die sich durch den zunehmenden Geräuschpegel der A70 gestört fühlen, geht weiter. Auch wenn 2016 als Pilotprojekt ein neuer lärmmindernder Fahrbahnaufbau im Bereich von Horhausen erfolgt ist. So überlegt der Gemeinderat auch, ob er eine Klage gegen die Autobahndirektion führen soll.

Bürgermeister Matthias Schneider hatte in der Sitzung des Gemeinderats am vergangenen Montag mitgeteilt, dass er schon im Mai dieses Jahres das Gutachten zur Lärmmessung von der Autobahndirektion angefordert habe. „Da das Pilotprojekt aber noch nicht abgeschlossen ist, bekommen wir keine Daten“, stellte er fest. Es seien bereits Messungen mit Mikrofonen am Fahrbahnrand und mit einem Messgerät auf einem Anhänger vorgenommen worden. Demnach habe sich die Lärmimmission bei PKW um 3 Dezibel gesenkt. Wobei dies gar nicht wahrgenommen werde. Bei den LKW sei ein Wert von 99 Dezibel festgestellt worden, allerdings liege der Anteil der LKW am Gesamtverkehr nur bei 16,6 Prozent. „Das Endergebnis soll erst 2021 vorliegen“, so Schneider. Wie aus dem Schreiben der Autobahndirektion hervorgeht, scheiden Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen einer Lärmsanierung aus. Denn diese sind nur bei einer Überschreitung von gewissen Auslösewerten möglich. Der Auslösewert liegt tagsüber bei 69 Dezibel, nachts bei 59 Dezibel. Doch laut Berechnungen hat der Wert in Horhausen schon vor dem Einbau des neuen Fahrbahnbelags nur 49 Dezibel betragen.

Detlef Stingl berichtete, dass die Autobahn auch in der Siedlung in Obertheres deutlich zu hören sei und er selbst 60 Dezibel gemessen habe. Uwe Stühler ergänzte, dass ein Bürger in Horhausen mit einem geeichten Messgerät einen durchschnittlichen Lärmpegel von 53,2 Dezibel gemessen habe. Er konnte nicht verstehen, wieso Lärmimissionen berechnet, aber nicht gemessen werden. „Der Lärm in Horhausen wird immer stärker, auch weil der Verkehr zunimmt und die Büsche und Bäume gefällt wurden“, sagte er. Manfred Rott betonte, dass es eine Lärmschutzverordnung gebe, nach der Lärm berechnet werden müsse. Bürgermeister Matthias Schneider wiederum meinte: „Wir glauben den Zahlen der Autobahndirektion nicht und die Bürger glauben uns nicht. Wir brauchen einen Fachmann, der uns berät.“ Der Gemeinderat müsse überlegen, ob er eine Klage führen wolle. Doch dazu sei ein Fachjurist vonnöten und die Kosten könnten schnell auf 30.000 bis 50.000 Euro steigen. Andererseits belaste der Lärm die Bürger und so müsse dieses Thema auch einmal erledigt werden. Letztendlich einigte man sich darauf, dass die Verwaltung, aber auch die Gemeinderäte recherchieren sollen, ob es bereits Gerichtsurteile zugunsten Lärmgeschädigter Kommunen gibt.

BU:

Dies könnte Ihnen auch gefallen