Allgemein Region

Schulgeldfreiheit kommt mit dem Doppelhaushalt 2019/2020

26. März 2019

Haßbergkreis. „Die Schulgeldfreiheit für Heilmittelerbringer kommt wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir bauen Hemmnisse wie etwa die hohen Ausbildungskosten ab und schaffen damit Anreize, um mehr junge Menschen für die Gesundheitsfachberufe zu begeistern. Die erforderlichen Mittel werden von uns im Doppelhaushalt 2019/2020 bereitgestellt. Das hilft auch der Gesundheitsversorgung im Landkreis Haßberge“, sagte der CSU-Landtagsabgeordnete Steffen Vogel. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben die Regierungsfraktionen jetzt im Landtag eingereicht. 

Die Gesprächsrunden mit den privaten Berufsfachschulen hätten gezeigt, dass bei den zusätzlichen freiwilligen Fördermitteln (Gesundheitsbonus) zur staatlichen Refinanzierung der Schulen nochmals nachgebessert werden muss, um eine Schulgelderhebung obsolet zu machen. „Ich bin froh, dass wir nun eine Lösung gefunden haben, die für die Schüler und Schulen – und damit auch für die Patienten und letztlich uns alle – sehr gut ist“, betont Steffen Vogel.

„Um eine echte Schulgeldfreiheit zu ermöglichen, stellen wir 2019 zusätzlich 9,4 Millionen Euro und im Folgejahr weitere 9,6 Millionen Euro bereit“, rechnet Steffen Vogel vor. Da entgegen ursprünglicher Erwartungen und aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen mit deutlich weniger Mitteln für die Beschulung von Asylbewerberkindern zu rechnen ist, können Mittel aus diesem Bereich für den Gesundheitsbonus umgeschichtet werden.

Auf Betreiben der CSU wurde bereits im Koalitionsvertrag der Großen Koalition in Berlin die Abschaffung des Schulgeldes für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen vereinbart. „Für die Zeit bis zum Inkrafttreten entsprechender bundesrechtlicher Regelungen gehen wir in Bayern in Vorleistung, um Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen und andere Heilberufe zu unterstützen. „Wir machen damit das Berufsfeld wieder attraktiver“ so der Abgeordnete. Die neue Förderung kann rückwirkend zum Schulhalbjahr 2018/2019 ausbezahlt werden, sobald der neue Doppelhaushalt im Bayerischen Landtag etwa Mitte Mai verabschiedet werden wird. Die Abwicklung findet direkt zwischen Schulen und dem Freistaat statt, so Vogel.

Dies könnte Ihnen auch gefallen