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Anträge für Ausbildungsförderung rechtzeitig stellen

24. Juni 2019

 

Haßbergkreis. Das Landratsamt Haßberge – Amt für Ausbildungsförderung – macht darauf aufmerksam, dass die Weiterbewilligungsanträge für Schüler*innen an förderfähigen Schulen (Berufsfachschulen, Fachschulen mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachakademie für Sozialpädagogik, Bayernkolleg, Berufsoberschule, etc.) baldmöglichst gestellt werden sollten. Wer den Weiterbewilligungsantrag nicht bis spätestens 31. August gestellt hat, erhält für August keine Förderung.

Dies gilt auch für Schüler, die noch bis Juli 2019 Aufstiegs-BAföG erhalten und sich aktuell im F1 an der Fachakademie für Sozialpädagogik oder im ersten Jahr einer Fachschule (z.B. Technikerschule) befinden.

 

Schüler*innen die ab September 2019 das F1 der Fachakademie für Sozialpädagogik oder das 1. Jahr einer Fachschule (z.B. Technikerschule) besuchen,  sollten sich vor der Antragstellung im Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen, ob das elternabhängige Schüler-BAföG oder das elternunabhängige Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) günstiger ist.

 

Für Schüler*innen, deren Ausbildungsförderung im letzten Schuljahr aufgrund übersteigenden Elterneinkommens abgelehnt wurde und die sich ab September 2019 weiterhin in der schulischen Ausbildung befinden besteht evtl. ab dem nächsten Schuljahr die Chance, BAfög zu erhalten, da sich die Bedarfssätze und Freibeträge ab August 2019 aufgrund der bekannten Gesetzesänderung im BAföG erhöhen.

 

Das Amt für Ausbildungsförderung steht für weitere Informationen unter Telefon 09521/27 239 (Schüler- und Aufstiegs-BAföG), Nebenstelle -217 (Schüler-BAföG) oder -292 (Aufstiegs-BAföG) gerne zur Verfügung (Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr sowie Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung).  

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