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Corona-Ampel springt für den Landkreis auf Rot

23. Oktober 2020

Haßbergkreis. Seit Donnerstag, dem 22. Oktober 2020, gelten für den gesamten Landkreis Haßberge die in der Stufe „Rot“ der Bayerischen Corona-Ampel aufgeführten Regeln, insbesondere ist damit eine weitere Verringerung persönlicher Kontakte verpflichtend vorgegeben. An diesem Tag wurde der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten.

Die wichtigsten aktuellen Regelungen im Überblick

An privaten Feiern dürfen unabhängig vom Ort der Veranstaltung maximal die Angehörigen von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen teilnehmen. Diese Begrenzung gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen, auf privat genutzten Grundstücken und auch in der Gastronomie.

In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt. In der gleichen Zeit darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

Überall dort, wo Menschen enger/länger zusammenkommen, gilt Maskenpflicht, das heißt im Einzelnen: auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.

Auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen, also auch in der Grundschule, und in Hochschulen.

Am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Haßberge gilt nach Absprache mit dem Gesundheitsamt Haßberge weiterhin die Stufe „gelb“ des Drei – Stufenplans des Sozialministeriums, das bedeutet, dass weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen können, jedoch in festen Gruppen betreut werden. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem der Landkreis Haßberge letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 aufgeführt ist.

Landrat Wilhelm Schneider war am Mittwoch wenig überrascht, dass der Landkreis die Warnstufe Rot erreicht hat. „Das war abzusehen“. Der Kreischef hofft aber, dass noch strengere Regelungen oder gar ein Lockdown verhindert werden können, wenn es gelingt, weiterhin die Infektionsketten schnell und konsequent zu verfolgen. In diesem Zusammenhang bedankte er sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes, die mithelfen oder in der Vergangenheit mitgeholfen haben, die einzelnen Kontaktpersonen der infizierten Personen zu ermitteln und in Quarantäne zu schicken. Um hier noch weitere personelle Unterstützung zu erhalten, hat der Landkreis einen Hilfeleistungsantrag bei der Bundeswehr gestellt.

 

 

Bild: Seit dem 22. Oktober gelten für den Landkreis Haßberge verschärfte Regelungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Corona-Viruses. Foto: René Ruprecht.

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