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Haßbergkreis bleibt stabil – Reiserückkehrer müssen einiges beachten

28. August 2020

Haßbergkreis. Während in Deutschland die Zahl der Neuinfektionen ansteigt, bleibt der Landkreis Haßberge derzeit noch von dieser Entwicklung verschont. Seit Mitte August wurde nur eine Neuinfektion festgestellt, sodass sich derzeit nur noch 20 Personen in häuslicher Isolation befinden, 12 davon sind Reiserückkehrer. Tatsächlich infiziert sind derzeit nur drei Landkreisbewohner.

Insgesamt wurden seit Beginn der Pandemie 182 Menschen im Haßbergkreis mit dem Virus infiziert, sechs davon sind leider im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. (Stand: 27.August, 15 Uhr)

Auch wenn die Zahlen als unter dem Durchschnitt anderer Regionen liegen, ist es gerade jetzt wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und nicht leichtsinnig zu werden.

Wichtiger Hinweis für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet: Wer sich 14 Tage vor Einreise in den Freistaat Bayern in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist gesetzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Rückkehr beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Um nicht in der Warteschlange zu landen, wird dringend empfohlen, den digitalen Weg übers Internet zu nutzen. Einfach eine E-Mail an corona@hassberge.de schreiben und Kontaktdaten mit Telefonnummer angeben. Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes meldet sich dann schnellstmöglich telefonisch bei dem Betroffenen. Wer keine digitale Möglichkeit hat, kann seine Kontaktdaten telefonisch übermitteln unter der Rufnummer 09521/27-400.

Zusätzlich besteht für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten die Verpflichtung, sich nach der Einreise unverzüglich in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft bis zu 14 Tage in häusliche Isolation zu begeben. Dabei darf kein Besuch von Personen außerhalb des Hausstandes empfangen werden und auch innerhalb des Hausstandes sollte der Kontakt minimiert werden. Sollten innerhalb dieser 14-tägigen Periode Krankheitssymptome auftreten, besteht die Verpflichtung, sich erneut beim Gesundheitsamt zu melden.

Die Quarantäne beschränkt sich nicht nur auf Flugreise-Rückkehrer, sondern gilt auch für Reisende, die den PKW oder andere Verkehrsmittel nutzen. Rückkehrende mit einem negativen Test können sich unter Umständen durch das Kreisgesundheitsamt von der Quarantänepflicht befreien lassen. Beim Vorliegen von Symptomen entscheidet das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen.
Ergänzend zur Quarantäne müssen Reiserückkehrer einen Test auf das neuartige Coronavirus machen lassen, wenn sie über die Flughäfen München, Nürnberg oder Memmingen einreisen. Wer auf dem Landweg einreist (Bahn, Pkw, Bus..) muss sich testen lassen, wenn er hierzu vom Gesundheitsamt aufgefordert wird.

Verstöße können für die Betroffenen dabei teuer werden, Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die sich nicht unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt melden, müssen mit einem Bußgeld von 150 bis 2.000 Euro rechnen. Das Nichtantreten der vierzehntägigen Quarantäne schlägt mit 500 bis 10.000 Euro zu Buche.

Welche Länder aktuell als Risikogebiet eingestuft sind, ist auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) hinterlegt: https://www.rki.de

 

Bild: Der Landkreis bleibt stabil, dennoch sollte man jetzt nicht die Hygienevorschriften auf die leichte Schulter nehmen. Foto: René Ruprecht

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