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Der Pflegestützpunkt des Landkreises Haßberge informiert über Neuerungen – Mehr Geld für die Pflege

16. Januar 2025

Haßbergkreis. Seit dem 1. Januar 2025 können Pflegebedürftige und deren Angehörigen mit Leistungserhöhungen rechnen, informiert der Pflegestützpunkt des Landkreises Haßberge.

Durch die schrittweise Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG), werden auch die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Demnach bekommen, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 jetzt 347 Euro; 599 Euro erhalten Pflegebedürftige bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegerad 4 und 990 Euro bei Pflegerad 5. Auch im Bereich der Pflegesachleistungen ist dieser Anstieg zu verzeichnen. Im Pflegegrad 4 beispielsweise steigt der Betrag von 1.778 Euro auf 1.859 Euro.

Aber nicht nur beim Pflegegeld und den Pflegesachleistungen sind Änderungen vorgesehen. Ab dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege. Dieser beträgt maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verwendet werden. Die derzeit noch geltende Regel, dass nur ein Teil der Leistung für Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflegeleistungen umgewandelt werden kann, erlischt dann. Für einen besseren Überblick über bereits verbrauchte Leistungen, erhalten Pflegebedürftige eine Übersicht über die angefallenen Kosten aus dem gemeinsamen Jahresbetrag. Diese Information kann jederzeit bei der Pflegekasse angefordert werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Ab dem 1. Januar erhalten Pflegedürftige ab Pflegegrad 1 insgesamt 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wenn mehrere Personen mit Pflegebedarf in einer Wohnung zusammenleben, erhöht sich der Betrag bis maximal 16.720 Euro. Die beschriebenen Änderungen stellen nur einen kleinen Ausschnitt der Neuerungen dar. Mehr und ausführlichere Informationen bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Haßberge an. Interessierte können eine aktuelle Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung über den Pflegestützpunkt beziehen.

Für Informationen, Terminvereinbarungen und telefonische Pflegeberatungen ist die Pflegeberatung unter der Nummer 09521/27-495 zu erreichen. Die Öffnungszeiten im Landratsamt sind jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 Uhr und 12.30 Uhr, sowie donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr. Weitere Informationen sind auch unter www.pflegestuetzpunkt-hassberge.de zu finden.

 

Im Bild: Kathrin Glaubrecht und Nadja Pfeifer beraten Pflegebedürftige und deren Angehörige. Foto: Volker Witt

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