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Gesundheitsamt rät zu – Schutzimpfungen Gut geschützt in die Erkältungszeit

22. September 2023

Haßbergkreis. Der Herbst steht vor der Tür und damit auch die alljährlichen Erkältungs- und Grippewellen.

„Zudem häufen sich seit August auch im Landkreis Haßberge erneut die Fälle einer Corona-Infektion.“, berichtet Dr. Sabine Jähnel, Ärztin am Gesundheitsamt Haßberge. „Gleichwohl sind diese Fallzahlen nicht vergleichbar mit dem, was wir in den vergangenen Jahren der Pandemie erlebt haben. Auch die häufig schweren Krankheitsverläufe beobachten wir derzeit selten. Nichts desto trotz empfehlen wir insbesondere älteren Menschen und weiteren Risikogruppen sich auch für den kommenden Herbst und Winter mittels Impfung sowohl gegen Corona als auch gegen Grippe zu schützen.“, so Dr. Jähnel weiter. Dies kann Dr. Cordula Gerlach, Hausärztin in Haßfurt, nur unterstützen.

„Ab dem 18. September kann voraussichtlich auch der an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer in den Arztpraxen verimpft werden. Der Impfstoff ist seit Anfang September in der Europäischen Union zugelassen und soll besser vor aktuell zirkulierenden Virus-Varianten schützen. Die STIKO empfiehlt unter anderem Risikogruppen eine weitere Auffrischimpfung. Dazu gehören ab 60-Jährige, Bewohner in Pflegeeinrichtungen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen. Eine kombinierte Impfung gegen saisonale Influenza und Pneumokokken ist möglich. Es sollten jedoch entsprechende Indikationen vorliegen. Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.“ informiert Dr. Gerlach.

Der übliche Impfzeitraum für eine Grippeschutzimpfung erstreckt sich über den
Spätherbst, also Mitte Oktober bis Mitte Dezember. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeschutzimpfung vor allem folgenden Personengruppen: für alle Personen ab 60 Jahre, für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon, für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immunschwäche oder HIV), für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können. Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal), Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr, Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können

Fragen zu den Impfungen beantwortet Dr. Sabine Jähnel unter 09521-27400. Aber auch die betreuenden Hausärzte stehen ihren Patienten zur Seite.

 

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