Allgemein Region

Landespflegegeld für 2019 sichern

20. Dezember 2019

Haßbergkreis. Pauschal 1000 Euro pro Jahr bekommen Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegerad 2 und ihrem Hauptwohnsitz in Bayern Kathrin Glaubrecht, vom Pflegestützpunkt Haßberge am Landratsamt erinnert daran, dass für das laufende Pflegegeldjahr (1. Oktober 2018 bis 30. September 2019) noch der Erstantrag auf Landespflegegeld bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden kann.

Wer im oben genannten Zeitraum (Pflegegeldjahr) einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt hat, der mit mindestens Pflegegrad 2 bewilligt wurde, ist anspruchsberechtigt für das Landespflegegeld.
Folgende Unterlagen müssen mitgeschickt werden: Kopie des gültigen Personalausweises, oder eine Meldebescheinigung der Kommune, die nicht älter als sechs Monate ist. Kopie des Bescheides der Pflegekasse (nicht das MDK-Gutachten). Falls gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung besteht, eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises.
Folgeantrag nicht notwendig. Ein einmal gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre fort, sofern die Anspruchsvorrausetzungen bestehen bleiben. Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden. Da das zuständige Landesamt für Pflege keine Eingangsbestätigung versendet und die Auszahlungen etwas länger dauern könnten, empfiehlt der Pflegestützpunkt Haßberge die Versendung des Antrags per Einschreiben.
Das Geld ist nicht zweckgebunden, das heißt, dass die Pflegebedürftigen selbst entscheiden können, für was sie die 1000 Euro ausgeben wollen. Antragsformulare und weitere Informationen gibt es im Pflegestützpunkt Haßberge oder im Internet unter: http://landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp.
Weitere Informationen zum Landespflegegeld gibt es im Pflegestützpunkt am Landratsamt Haßberge. Darüber hinaus berät der Pflegestützpunkt zu allen Fragen rund um die Pflegeversicherung und die Pflegebedürftigkeit. Die Öffnungszeiten sind jeweils montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9.30 Uhr und 12.30 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Für Informationen, Terminvereinbarungen und telefonische Pflegeberatungen sind die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes unter der Nummer 09521/27-495 zu erreichen.

Bild: Beantworten alle Fragen rund ums Landespflegegeld:von links: Nadja Pfeifer, Petra Ruß, Kathrin Glaubrecht. Foto: Christina Schleicher

Dies könnte Ihnen auch gefallen