Rauhenebrach

Manöver im Landkreis

24. Januar 2019

Haßbergkreis. In der Zeit vom 01. Februar 2019 bis 28. Februar 2019 werden im Bereich des Landkreises Haßberge Manöver militärischer Einheiten durchgeführt. Dabei wird auch die Gemarkungsgrenze der Gemeinde Rauhenebrach berührt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um Außenlandeübungen von Luftfahrzeugen.

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe
fernzuhalten. Anlässlich der Übungen liegengebliebenen Sprengmittel (Munition und dgl.) dürfen nicht gesammelt oder sonst wie verwertet werden. Nichtbeachtung dieses Hinweises hat strafrechtliche Folgen.

Durch die Übung entstandene Schäden, können auf Antrage ausgeglichen werden.
Hierzu ist der Entschädigungs-Anspruch jedoch formal anzumelden/geltend zu machen.
Die Entschädigungsansprüche sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb
von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadens-Regulierungsstelle des Bundes (SRB) geltend zu machen.

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