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Wann man mit Johnson&Johnson als „geboostert“ gilt

14. Januar 2022

Haßbergkreis. Trotz der Tatsache, dass man bereits mit nur einer Impfdosis des „Johnson & Johnson“-Vakzins als vollständig geimpft gilt, ist die Schutzwirkung etwas geringer und nimmt schneller ab als bei anderen Impfstoffen.

Aus diesem Grund empfiehlt die Stiko, diese Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren.

Um den Status „geboostert“ zu erhalten (von 2G+ umfasst) sind insgesamt drei Impfungen notwendig: 1. Impfung Johnson & Johnson, 2. Impfung mit einem mRNA Impfstoff (ab 4 Wochen nach J&J Impfung möglich) und 3. Impfung („Booster“-Impfung) mit einem mRNA Impfstoff (ab 3 Monaten nach der 2. Impfung). Als geboostert zählt man ab dem 15. Tag nach der 3. Impfung.

Beide verfügbaren mRNA-Impfstoffe Comirnaty (Biontech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) sind laut Ärzteverein Haßberge für eine Auffrischungsimpfung gleichermaßen geeignet, zugelassen und hochwirksam. In Studien zur Auffrischung hätten sich keine wesentlichen Unterschiede im Impferfolg ergeben, so dass beide problemlos eingesetzt werden können – auch wenn die ersten Impfungen mit einem anderen Impfstoff durchgeführt wurden. Lediglich für Menschen unter 30 Jahren und Schwangeren empfiehlt die Stiko sowohl zur Grundimmunisierung als auch zur Auffrischung ausschließlich den Einsatz von Biontech.

 

Bild: Rene Ruprecht

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