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200er Grenze Überschritten – Landkreis fährt runter

12. April 2021

Haßbergkreis. In den letzten Tagen ist der Inzidenzwert fast schon kometenhaft in die Höhe geschnellt. Nachdem dieser Wert nun an drei aufeinanderfolgenden Tagen deutlich über 200 lag, gelten aufgrund der Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab dem 14. April nun stärkere Einschränkungen. Aktuell (Stand: 12.4.2021, 15.08 Uhr) sind 328 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert, nahezu alle mit der „britischen“ Variante. Dem gegenüber stehen bereits 11.820 Erstimpfungen sowie 5170 Zweitimpfungen.

Ladengeschäfte (abgesehen von den bedarfsnotwendigen Geschäften) bleiben geschlossen. Click & Collect ist wie bisher inzidenzunabhängig und ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Bedarfsnotwendige Geschäfte sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken –und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.

Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, Buchhandlungen und Schuhgeschäfte zählen nicht zu den bedarfsnotwendigen Ladengeschäften.

Dienstleistungen der Friseure, Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege können inzidenzunabhängig weiter angeboten werden.

Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, ist kein Corona-Test notwendig.

Instrumentalunterricht, die Erwachsenenbildung sowie Angebote der beruflichen Aus-, Fort-und Weiterbildung in Präsenzform bleiben untersagt.

Kulturstätten: Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten sind geschlossen. Büchereien und Bibliotheken bleiben geöffnet.

Sport: nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.

Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr bleibt bestehen.

Kontaktbeschränkung: Treffen sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich – Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Getrennt lebende Paare gelten als ein Hausstand. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Sofern der Inzidenzwert von 200 im Landkreis Haßberge an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, wird der Landkreis Haßberge dies unverzüglich bekanntgeben und über die dann geltenden Rechtsfolgen informieren.

Für Schulen und Tagesbetreuungsangeboten gilt eine abweichende Regelung, diese wurden bereits am Freitag bekannt gegeben: An den 4. Klassen der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen – oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 48 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. 

Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder folgende Maßgaben: Die Einrichtungen sind geschlossen. Die Regelungen zur Notbetreuung bleiben unberührt.

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