Allgemein Haßfurt

Ein zentraler Busbahnhof und die Stärkung des Einzelhandels

4. März 2019

Von Christian Licha.

Haßfurt. Ein städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb soll die Neuordnung des Bahnhofsareals und die Errichtung eines zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) vorantreiben. Das beschloss der Haßfurter Stadtrat am Montag in seiner Sitzung.

„Wir lassen uns einfach mal von den Vorschlägen der Ingenieurbüros überraschen“, sagte Bürgermeister Günther Werner und stellte die Rahmenbedingungen vor, was es in Zukunft rund um den Bahnhof geben soll. Ein ZOB mit idealerweise acht Bussteigen ist angedacht, unter Beibehaltung der aktuell knapp 200 Parkplätze, vielleicht sogar etwas mehr. Außerdem soll eine Schnellladestation und vier weitere Lanzeitladestationen für Elektro-Autos, eine neue Trafostation sowie Fahrrad-, Taxi- und Car Sharing-Abstellplätze geben. Der Bahnhofsvorplatz soll ein störungsfreier Fußgängerbereich mit plausibler Anbindung an den Oberen Turm und den Floriansplatz werden. Ebenso sollen im Entwurf sichere Fußgängerüberquerungen und Fußgängerverbindungen Richtung Altstadt und nach Norden zur Hofheimer Straße in Verbindung mit Vorschlägen für weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen berücksichtigt werden. Stadtrat Norbert Geier regte in diesem Zusammenhang auch eine Verbindung von der Tiefgarage direkt zum Bahnhof an. Mit einem sogenannten nicht offenen Wettbewerb sollen maximal 15 Teilnehmer angeschrieben werden, die dann die Gelegenheit haben, ihren Entwurf, auch als Modell, vorzustellen. Voraussichtlich aus 15 Personen soll dann das Bewertungsgremium bestehen, das sich aus Experten und Sachpreisrichtern, unter anderem mit dem Bürgermeister und einer Person jeder Stadtratsfraktion, zusammensetzt. Geplant ist die Sitzung des Preisgerichts für November diesen Jahres, so dass der Stadtrat noch in diesem Jahr einen Beschluss über das weitere Vorgehen herbeiführen kann. Geplant ist die Einweihung des neuen Areals für den Herbst 2021.

Ein neues Einzelhandelsentwicklungskonzept, das der Stadtrat im November 2017 in Auftrag geben hatte, stellten Stadtplaner Jan Vorholt und seine Kollegin Susanne André von der CIMA Beratung Management GmbH aus München vor. Damit soll eine landesplanerische und städtebaulich einzelhandelsverträgliche Entwicklung am Standort des ehemaligen Möbelmitnahmemarktes „Das Ding“ in der Zeiler Straße gewährleistet werden. Mit ihrer umfangreichen Bestandsaufnahme stellten die Planer fest, dass das Angebot in der Kreisstadt umfassend ist. Nur ein Bioladen, eine Parfümerie und einen Sportfachmarkt gebe es nicht. 150 Betriebe mit 87000 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem Gesamtumsatz von 178 Millionen Euro, so schätzt die CIMA, sättigen momentan den Markt. Eineinhalb Mal soviel Kaufkraft wie in Haßfurt selbst vorhanden ist, fließt in die Geschäfte, was die Annahme zulässt, dass auch viele Kunden von außerhalb ihre Einkäufe in Haßfurt tätigen. Die übergeordneten Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes sind die Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion des Einzelhandelsstandortes Haßfurt, die Sicherung und Weiterentwicklung der Innenstadt als Einkaufs- und Versorgungsstandort sowie Kommunikations- und Aufenthaltsort. Außerdem soll die Sicherung und Weiterentwicklung der fußläufigen Nahversorgung und die Verhinderung von negativen Auswirkungen für die Innenstadt und die Nahversorgung bei Einzelhandelsneuentwicklungen beachtet werden. Die Stadt ist in drei Zonen aufgeteilt, nämlich den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt, die Nahversorgungszentren sowie sonstige integrierte Lagen (zum Beispiel Lidl in der Hofheimer Straße) und städtebauliche Randlagen (zum Beispiel Gewerbegebiet Godelstatt). Für jede Zone ist festgelegt, mit welchen Hauptsortimenten sich Betriebe dort ansiedeln können. Im Einzelfall kann der Stadtrat auch Einschränkungen vornehmen, aber nicht die einzelnen Kategorien ausweiten. Mit zwei Gegenstimmen wurde das neue Konzept beschlossen, das als Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung dient.

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt führt in nächster Zeit Katasterneuvermessungen im Altortbereich von Oberhohenried durch. Das betrifft Grundstücke, die noch keine amtlich festgesetzten Grenzen haben. Den Ausgleichsbetrag im Umlegungsverfahren setzte der Stadtrat mit 35,50 Euro je Quadratmeter fest. Die Verfahrenskosten, die bereits sämtliche Notar- und Grundbuchamtskosten beinhalten, betragen je Grundstück 220 Euro. Dieser Betrag ist nur zu zahlen, wenn sich die Fläche eines Grundstückes vermehrt. Für das Anbringen eines Grenzpunktes wird von den beteiligten Grundstückseigentümern Kostenersatz in Höhe von insgesamt 16 Euro je Grenzpunkt verlangt.

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