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Jedes Huhn muss gemeldet werden – Kontakt zu Wildvögeln verhindern

6. November 2020

Haßbergkreis. Tierseuchen durch vorbeugende Maßnahmen zu vermeiden, beziehungsweise sie im Fall eines Ausbruchs zu bekämpfen, ist eine wichtige Aufgabe des Veterinäramts am Landratsamt Haßberge. „Die Gesundheit der Tierbestände liegt uns sehr am Herzen“, betont Dr. Markus Menn, Amtstierarzt am Veterinäramt Haßberge. Wesentlich für die Bekämpfung von Tierseuchen ist es, über den im Landkreis vorhandenen Tierbestand genau Bescheid zu wissen. „Leider ist dem nicht so. Wir gehen von einer hohen Dunkelziffer aus“, verdeutlicht der Fachmann das Problem.

Weil dem Veterinäramt nicht alle Geflügelhalter bekannt sind, wird nun versucht, über die Medien alle Geflügelhalter – und das gilt für jede Geflügelhaltung ab dem ersten Huhn – vor den Gefahren der Geflügelpest zu warnen. Der Vogelzug hat begonnen und in Norddeutschland häufen sich die Fälle von Aviärer Influenza (AI-Geflügelpest) bei Wildvögeln. Auch am Main halten sich über die Wintermonate tausende von Zugvögeln auf, von denen Gefahr ausgehen kann.

Viehhaltungen – zu denen auch Geflügelhaltungen (Hühner, Enten , Gänse wie auch Wachteln und Tauben etc.) zählen, sind beim Veterinäramt anzumelden, damit im Seuchenfall bekannt ist, wo Vieh gehalten wird und so die Bestände effektiv geschützt werden können. Dazu benötigt der Halter eine Betriebsnummer (vom Amt für Landwirtschaft) und muss seinen Viehbestand bei der Tierseuchenkasse anmelden, um im Schadensfall entschädigt zu werden. Alle Informationen sowie notwendige Formulare zur Anmeldung gibt es im Internet auf der Seite des Landratsamtes Haßberge unter www.hassberge.de.

„Wichtig ist, dass Kontakte von Hausgeflügel zu Wildvögeln unbedingt verhindert werden“, unterstreicht der Amtstierarzt. Diese Inhalte der Geflügelpestverordnung gelten auch jetzt schon, ohne dass die Geflügelpest hier ausgebrochen ist. So ist beispielsweise Geflügel so zu füttern, dass die Futterstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind und das Hausgeflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird. Außerdem – und das würde passieren, wenn in der Region die Geflügelpest ausbricht – wird es eine Stallpflicht für Geflügel geben. Das war bereits beim letzten Ausbruch der Geflügelpest in Bayern 2016/17 der Fall.

„Es ist wohl leider davon auszugehen, dass nicht jeder, der auf dem Marktplatz ein lebendes Huhn kauft, die rechtlichen Voraussetzungen für die Viehhaltung kennt“, so Menn. Das führt bei Kontrollen regelmäßig zur Irritation. Aber die Gesetzesvorgaben sind eindeutig. „Wer sich ein Auto kaufen und damit fahren möchte, informiert sich ja auch vorher über die Voraussetzungen dafür.“

Im Moment ist die Lage in vielerlei Hinsicht angestrengt. Die Afrikanische Schweinepest bedroht die Schweinebestände – Wild-, wie Hausschweine – und breitet sich weiter an der polnischen Grenze aus. Der Landkreis Haßberge ist außerdem zur Hälfte im Blauzungenrestriktionsgebiet, was Auswirkungen auf die Wiederkäuerhaltungen im südlichen Landkreis hat. All das hat Konsequenzen für die Landwirte. „Dabei geht es nicht nur um finanzielle Einbußen durch Mehraufwand oder Preisverfall, sondern auch durch traumatische Erlebnisse, die dann drohen, wenn Ställe bei Ausbruch von Tierseuchen komplett geräumt und die Tiere dort getötet werden müssen“, so Dr. Menn.

Das Veterinäramt beim Landratsamt Haßberge rät zur jederzeitigen Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen (Hygiene und damit Schutz der eigenen Nutztierbestände vor Viruseintrag und anderer Bestände durch Verschleppung). Jede kleine Nachlässigkeit könne viel Leid und Schaden bringen und das nicht nur im eigenen Tierbestand. Weitere Informationen zu den einzelnen Tierseuchen und deren aktuelles Auftreten unter: www.lgl.bayern.de, www.fli.de sowie im Merkblatt: „Schutz vor Tierseuchen – was Landwirte tun können“ unter: www.bmel.de.

Bild: Pixabay.com

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